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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 23
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1626
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...Bitte um Beurlaubung von der Tätigkeit in der oberpfälzischen Kommission zugunsten intensiver Untersuchung der Abrechnungsmängel des...
Entscheidungen:
...Die Erlaubnis wird erteilt; Hämmerl soll aber warten, bis ein Vertreter für seine Tätigkeit in der Kommission gefunden worden sei, 1626 12 03 (Konz...
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Akte 26
Aktenserie: Antiqua Band: 1
Zeitraum: 1690–1694
Entscheidungen:
... wieder vorlegt, soll in der Sache weiter entschieden werden, 1690 07 14, (Vermerk) fol. 697v. Einrichtung einer Kommission zur Güte am RHR. An den...... der vom Kaiser verordneten Kommission zur Güte zu entsenden, 1690 08 23, (Konz.) fol. 546rv. Zustellung der Vollmacht Hermann Heineckens an die...... als auch des erwähnten Dekrets und des Reskripts. Hacke, Feerden und Hüppede wird bis zur Entscheidung durch die Kommission die Teilnahme an...... als Vertreter der Appellanten vor der Kommission zur Güte einzureichen und darzulegen, daß die Appellanten den Beschlüssen vom 23. August 1690 und vom...... Gegenpartei. Das Dekret der Einrichtung einer Kommission zur Güte soll durch die Reichshofräte Gf. Johann Heinrich von Hörwarth, Franz Anton von Nicolai und...... Appellanten wird nicht stattgegeben. Es bleibt bei der Entscheidung vom 12. Januar 1691. Das Dekret einer Kommission zur Güte soll umgesetzt werden. Den...... nach ihm gewählten Ratsherren ausgeweitet. Der Beschluß, eine Kommission zur Güte einzurichten, soll durch die Reichshofräte Nicolai und Binder umgesetzt...... soll ermahnt werden, sich zu bemühen, damit die Kommission zur Güte ungehindert fortgeführt werden kann, 1692 09 09, (Vermerk) fol. 343v. Zustellung der...
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Akte 26
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1626 – 1627
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...Streit um das kaiserliche Recht der ersten Bitten (Jus primarum precum) am Domstift Havelberg . Huenecken führt aus, das Domstift habe das ihm vom...... Brandenburg verwiesen. Huenecken bittet, das Stift unter Androhung einer Geldstrafe anzuweisen, das kaiserliche Recht der ersten Bitten zu achten. Nachdem das...... erbetene Strafmandat ergangen ist, argumentiert der vom Domkapitel darüber unterrichtete Kurfürst von Brandenburg, das kaiserliche Recht der ersten Bitten...
Entscheidungen:
..., 1626 04 20 (Konz.), fol. 5r–6v; Befehl an den Kurfürst von Brandenburg, das Domstift anzuweisen, das kaiserliche Recht der ersten Bitte zu achten und dem Mandat zu...