Kläger:
Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, Graf Georg Friedrich von; Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, Graf Kraft VII. von; Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, Graf Philipp Ernst von
Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Gesuch um Bestätigung der mit dem verstorbenen Vater (Wolfgang II. von Hohenlohe-Neuenstein) 1609 vereinbarten Erbeinigung
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