Kläger:
(1) Reichsritterschaft Schwaben, Kanton Donau; (2) Sinzendorf, Graf Georg Ludwig von, Hofkammerpräsident, später: seine Witwe und Söhne bzw. Sinzendorf, Karl Ludwig von, deren Vormund
Beklagter:
(1) Sinzendorf, Graf Georg Ludwig von, Hofkammerpräsident; (2) Schwäbischer Kreis
Dauer:
1667-1698
RHR-Agenten:
Reichsritterschaft: Ehrenreich Harrer (1667), Johann Jakob Albrecht von Lauterburg (1672); Sinzendorf: Johann Dummer (1668)
Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Streit (1) um die Bezahlung der reichsritterschaftlichen Steuern aus der 1665 zur Grafschaft erhobenen Herrschaft Thannhausen, sowie (2) um die...
Darin:
Privileg Rudolfs II. über die weiterhin zugunsten der Reichsritterschaft bestehende Steuerpflicht veräußerter...
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