Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Streit um die Verlegung des Naumburger Jahrmarkts von Gründonnerstag auf den Montag nach Sexagesima (Sonntag Exurge)
Darin:
Auszug aus dem sächsischen Privileg de non provocando, 1559 05 02 , fol. 24rv; Privilegien für die Stadt Naumburg von...
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