Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Bitte um einen Befehl an die Stadt Nürnberg zur Aufhebung der Beschlagnahme des „Imhoffschen“ und des „Geiselischen“...
Darin:
Schreiben des Notars Sprung über die Nürnberger Insinuationspraxis, 1674 07 23 (Ausf.), fol. 16rv.
Für eine vollständige Nutzung der Datenbank „Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)“ ist der Abschluss eines Abonnements notwendig, das Sie bequem auf ESV.info bestellen können.
Sollten Sie bereits einen gültigen Zugang besitzen, melden Sie sich bitte hier mit Ihren Zugangsdaten an.
Diese Akten könnten Sie auch interessieren
Akte:66 Band: 2 – Antiqua Verfahrensdauer: 1677 Gegenstand: Gesuch um einen Zahlungsbefehl an die Stadt Nürnberg wegen der längst fälligen ...
Akte:136 Band: 2 – Antiqua Verfahrensdauer: 1681 – 1683 Gegenstand: Appellation gegen ein 1681 vom Stadtgericht Nürnberg in einem Streit um Handel mit ...
Akte:58 Band: 2 – Antiqua Verfahrensdauer: 1678 – 1689 Gegenstand: Streit um eine Regelung über mütterliches Erbe und daraus resultierende Schulden . ...
Akte:211 Band: 7 – Antiqua Verfahrensdauer: 1675-1676 Gegenstand: Gesuche um Verfügung einer wegen Drangsalierung eines Notars angedrohten Geldstrafe
Akte:763 Band: 7 – Antiqua Verfahrensdauer: 1673-1674 Gegenstand: Streit um die von der 1673 verstorbenen Ehefrau Katharina, geb. Jeßlin, geerbten ...
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.