Kläger:
Hornmold, Sebastian, Bürger und Geldhändler zu Straßburg, und dessen Brüder, Schwäger und Vettern in Württemberg, Straßburg, Speyer und Heilbronn
Beklagter:
Baden-Baden, Markgraf Eduard Fortunat von, später: Bayern, Herzog Maximilian I. von; Wiesenburg, Graf Salentin zu, beide Vormünder der Kinder des Markgrafen
Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Streit um Schulden und Veruntreuung von Geldern der Markgrafschaft Baden- Baden . Hornmold bringt vor, er habe „in Anno achzige und...
Darin:
Inhaltsverzeichnis zu den fünf Paketen (61/01) mit den 1599 dem Reichhofrat überstellten Akten der 1596 eingerichteten Kommission, 61/01...
Überlieferungen:
K. 61, Nr. 1: Fol. 1 – 962 K. 62, Nr. 1: Fol. 1 – 405
Für eine vollständige Nutzung der Datenbank „Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)“ ist der Abschluss eines Abonnements notwendig, das Sie bequem auf ESV.info bestellen können.
Sollten Sie bereits einen gültigen Zugang besitzen, melden Sie sich bitte hier mit Ihren Zugangsdaten an.
Akte:853 Band: 2 – Antiqua Verfahrensdauer: 1576 – 1582, 1590 – 1594 Gegenstand: Streit um Steuer- und Gastungspflicht sowie Niedergerichtsbarkeit der Johanniterkommende ...
Akte:130 Band: 1 – Alte Prager Akten Verfahrensdauer: 1553 Gegenstand: Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen; Kl. berichtet über diverse Forderungen, die ...
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.