Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Bitte um ksl Zahlungsmandate in Schuldenangelegenheit; das Liebfrauenstift in Halberstadt wirft der Stadt Goslar vor, sich bei ihm Geld geliehen,...
Darin:
Quittung über Zinszahlungen, 1703 07 24, fol. 20v.
Für eine vollständige Nutzung der Datenbank „Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)“ ist der Abschluss eines Abonnements notwendig, das Sie bequem auf ESV.info bestellen können.
Sollten Sie bereits einen gültigen Zugang besitzen, melden Sie sich bitte hier mit Ihren Zugangsdaten an.
Diese Akten könnten Sie auch interessieren
Akte:153 Band: 1 – Antiqua Verfahrensdauer: 1643 Gegenstand: Bitte um ksl. Verfügung in Schuldenangelegenheit; das Liebfrauenstift in Halberstadt ...
Akte:155 Band: 1 – Antiqua Verfahrensdauer: 1644–1690 Gegenstand: Bitte um ksl. Verfügungen zur Vollstreckung in Schuldenangelegenheit; Abt Johannes ...
Akte:569 Band: 1 – Antiqua Verfahrensdauer: 1659–1665 Gegenstand: Bitte um ksl. Zahlungsmandat in Schuldenangelegenheit: Andreas Georg von Hagen führt aus, ...
Akte:129 Band: 1 – Antiqua Verfahrensdauer: 1547 Gegenstand: Bitte um Einrichtung einer ksl. Kommission in Restitutionsangelegenheiten; die Konvente ...
Akte:150 Band: 1 – Antiqua Verfahrensdauer: 1638 Gegenstand: Bitte um Erneuerung eines ksl. Mandats (Sicherung von Besitz und Einkünften); Ks. Rudolph ...
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.