Kläger:
Reuß von Plauen, Heinrich II. und Heinrich III., Brüder; Reuß von Plauen, unmündige Brüder und Vettern, Vormünder (1587: Georg von Wolframsdorf)
Beklagter:
Sachsen-Weimar, Herzöge von, Vormundschaftsregierung in Weimar, später Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar
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