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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 98
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1678 – 1679
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... Reichshofrats entwickelt sich daraufhin ein reger Disput. Künsberg bestreitet, die Zahlung versprochen zu haben. Er habe lediglich die Prüfung der (nicht...... beiliegenden) Rechnung zugesagt. In der Folge bezweifelt er einzelne Angaben, moniert, dass von ihm geleistete Zahlungen nicht in die Rechnung eingegangen seien...
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Akte 99
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1683 – 1684
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... ihrer ebenfalls beiliegenden Bilanz zufolge von ihr neun Gulden zu bekommen. Dieser Überschuss komme allerdings nur zustande, weil der Jahreslohn ihres...
Bemerkungen:
...Altsignatur: Fasz. 54, Nr. 4. Schreiben, fol. 9 – 15, war zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung noch ungeöffnet....
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Akte 105
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1683 – 1684
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... teilweise falsch, unbelegt und insgesamt zu hoch. Außerdem habe der Agent seinerzeit 120 Gulden statt der in der Rechnung lediglich berücksichtigten 80 Gulden...... erhalten. Daraufhin wird ein Jahr später zwar ein weiterer Zahlungsbefehl ausgestellt. Der von der Klägerin erwirkte scharfe Befehl mit Androhung der...... Exekution wird auf Bitte der Beklagten aber nicht ausgestellt, die vorbringt, dass ihre Einwände bislang nicht berücksichtigt worden seien....
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Akte 106
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1683 – 1687
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... von der Äbtissin, die schon mehrmals ermahnt worden sei, einen detailliert aufgeschlüsselten Betrag der seit 1663 aufgelaufenen Rückstände in Höhe von...... 1 351 Gulden. Erst nachdem drei Reskripte erlassen und der Abt von Werden für den Weigerungsfall mit der Exekution beauftragt worden ist, äußert sich die...... Äbtissin. Der Betrag sei zu hoch, viele Posten seien nicht belegt. Die Klägerin, die 1679 einen Vergleich strickt abgelehnt habe, stelle etwa Vergütung für...... Jahre in Rechnung, in denen ihr Ehemann nicht für das Essenener Kloster tätig gewesen sei. Sie bittet, der Klägerin zu befehlen, eine solide berechnete...... Abschriften aus der Registratur, dem Taxamt und der Kanzlei, für Insinuationsurkunden an den Reichshofratstürhüter, Porto). Nachdem Hauser zwei weitere Befehle...... erwirkt hat und die Exekution droht, meldet die Äbtissin, sie werde den bereits mit der Klägerin vereinbarten gütlichen Vergleich in Kürze vollziehen....
Entscheidungen:
....), fol. 11rv, ferner (Abschr.), fol. 14rv; An die Äbtissin: Falls sie die Witwe nicht innerhalb von zwei Monaten klaglos stellt, wird der Abt von Werden...... mit der Exekution beauftragt, 1684 08 05 (Konz.), fol. 17rv, ferner (Abschr.), fol. 20rv; An den Abt von Werden: Falls die Beklagte die Klägerin nicht...
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Akte 107
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1683 – 1685
Entscheidungen:
...Zahlungsbefehle, 1683 02 25 (Konz.), fol. 7r, ferner (Abschr.), fol. 12r; 1684 03 13 (Konz.), fol. 17rv, ferner (Abschr.), fol. 20r (u. a.); Der...... Agent Koch muss den Befehl annehmen und weitergeben, 1683 12 23 (Verm.), fol. 10v; 1684 07 04 (Verm.), fol. 24v; Zahlungsbefehl mit Androhung der...... Exekution, 1684 10 23 (Konz.), fol. 31rv, ferner (Abschr.), fol. 34rv; Wenn die Beklagten nicht bezahlen, wird der kreisausschreibende Fürst mit der Exekution...
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Akte 108
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1683 – 1686
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... von Pappenheim einen detailliert aufgeschlüsselten Betrag von 730 Gulden. Der Beklagte legt die Abschrift eines Briefes von 1679 02 09 vor, in dem die...... Klägerin den Empfang von 200 Gulden quittiert und versichert, dass damit alle Forderungen abgegolten seien. Auf Hausers Bitten hin verlangt der Reichshofrat...... daraufhin die Vorlage des Originalbriefes. Der Beklagte kommt dem nach und bittet, ihn von der Klage freizustellen und der Klägerin die Übernahme seiner...... Prozesskosten sowie Entschädigungszahlungen aufzuerlegen. Die Klägerin entgegnet, der Brief stamme nicht von ihr. Der darin ausgesprochene Verzicht wäre nun...... weiteren Originalbriefern der Klägerin, die daraufhin eine Erwiderung schuldig bleibt....