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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats

 
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  • 1.

    Akte 946

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  1
    Zeitraum:  1575

    Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
    ...Bitte um kaiserliches Promotorial; Antragst. bringt vor, die Äbtissin des Stifts Essen habe seinem Onkel Adrian Berschwordt dessen Gut Karnap im...

  • 2.

    Akte 989

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  1
    Zeitraum:  1578

    Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
    ... belehnt gewesen. Antragst. bittet um ein kaiserliches Fürbittschreiben an die Stadt- und Spitalspfleger in Augsburg, das fragliche Gut nach dem Tod seiner...

  • 3.

    Akte 2206

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  3
    Zeitraum:  1578

    Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
    .... (2) habe sie vor kurzem erneut von ihrem Gut Schenkenberg vertrieben, das schon einmal an ihren inzwischen verstorbenen Ehemann habe...
    ... zurückgegeben werden müssen. Antragst. bzw. Kl. bittet um einen kaiserlichen Befehl an Bekl. (1), das Gut freizugeben, sowie um ein kaiserliches Mandat...

  • 4.

    Akte 2219

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  3
    Zeitraum:  1575

    Darin:
    ... Kaufvertrags zwischen Bekl. und Hermann von Mengersen über Gut Börnecke) 1575 05 03, fol. 510r–511v; Bescheid des Domkapitels von Halberstadt...

  • 5.

    Akte 2916

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  3
    Zeitraum:  1576-1587

    Entscheidungen:
    ... 1576 08 10, wiederholt 1582 09 04 (Vermerk), fol. 305rv (Konzept) und 323rv, 310v; Zustellung des Berichts des Bekl. an Kl., zugleich Befehl, fragliches Gut...

  • 6.

    Akte 3287

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  3
    Zeitraum:  1576

    Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
    ... 600 Gulden ein Gut des Stifts Ellwangen in Schetzheim erworben zu haben. Das Gut sei ihm für den genannten Betrag zur Nutzung auf Lebenszeit überlassen...
    ... bitten, das Gut in Eigentum umwandeln und vererben zu dürfen. Eine solche Umwandlung sei üblich und beeinträchtige die Rechte des Stifts nicht...

 
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