Aktenserie: Antiqua
Band: 1
Zeitraum: 1658–1666
Entscheidungen:
...Ksl. Mandat gegen die Stadt Rothenburg: Befehl unter Androhung einer Strafe von zwei Mark lötigem Gold, Gf. Hermann entweder die rückständigen Zinsen...
... widrigenfalls ihrer Verurteilung zu der im Mandat vorgesehenen Strafe beizuwohnen oder um rechtlich relevante Einwände vorzubringen. Auch im Fall ihres...
... gegenwärtigen Zeitpunkt noch abgeschlagen. Die Stadt Rothenburg erhält eine weitere Frist von zwei Monaten, um den Nachweis zu erbringen, daß sie dem ksl. Mandat...
... Gehorsam geleistet hat. Kommt sie dem nicht nach, wird sie zu der im Mandat vorgesehenen Strafe verurteilt, es wird ein verschärfter Prozeß gegen sie geführt...