Aktenserie: Antiqua
Band: 2
Zeitraum: 1606 – 1613
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...Streit um die Reichserbvogtei in Wetzlar und die damit verbundenen Schutz-, Gerichts- und Geleitsrechte . Der Landgraf führt aus, die Stadt Wetzlar...
... erwirkte Mandat, seine Rechte zu achten, antwortet die Stadt: Das landgräfliche Geleitrecht erstrecke sich auf Schutz und Schirm der Wetzlarer Bürger für die...
... Reisen zu den Frankfurter Messen, nicht aber auf das Geleit Fremder durch die Stadt und schon gar nicht auf den Schutz und damit auf die Exemtion von...
... freie Reichsstadt unmittelbar dem Kaiser zugehörig, der Landgraf von Hessen nicht der Landesherr. Dieser habe lediglich den Schutz nach außen zu...
... Zeitraum geleistete Zahlung der Stadt in besonders unsicheren Zeiten gewesen. Die Bezahlung von Schutz- und Schirm erfolge in Form der dem Reich regelmäßig...
Darin:
....); Landgraf Philipp I. von Hessen gewährt der Stadt Wetzlar Schutz und Schirm und bekommt dafür jeweils am Tag Johannes des Täufers (24. Juni) auf Lebenszeit...
... Wetzlarer Gerichtsbuch), fol. 427r–432v; Landgraf Heinrich III. von Hessen gewährt der Stadt Wetzlar Schutz und Schirm, 1470 06 24 (Abschr.), fol. 437r–438v...
... Wetzlar Schutz und Schirm, 1568 04 01 (Abschr.), fol. 467r–470v; Ludwig der Bayer regelt die Gerichtsrechte in Wetzlar, 1340 03 29 (Abschr.), fol. 518r–519v...