Aktenserie: Antiqua
Band: 2
Zeitraum: 1675 – 1692
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... Mainzer Dukaten. Außerdem habe sich Heiler schon andernorts Veruntreuungen schuldig gemacht. Das Frankfurter Stadtgericht lässt die Klage zu, nimmt Heiler...
... Untersuchungen gegen ihn nicht ausreichten. Nachdem das Frankfurter Gericht Heilers Antrag auf Einstellung des Prozesses nicht stattgegegeben hat, wendet sich...
... kommissarisch der Stadt als Richter bei. Als Fürsprecher für seinen Diener Rokoch beschwert sich daraufhin der Kurfürst von Mainz darüber, dass der Reichshofrat...
... der Frankfurter Justiz keinen Lauf lasse. Heiler habe es geschafft, sich mit dem gestohlenen Geld überall Freunde und Anhänger zu machen und sogar den...
... „Reichs Recht nicht gebräuchlich“ (69/01 fol. 415r). Auch mit diesen, nach Ansicht der Frankfurter Richter absurden Einwänden setzt sich Heiler durch. Unter...
... Juristenfakultät, in einem sehr umfangreichen Rechtsgutachten aus, es liege kein corpus delicti vor, Rokoch könne nicht beweisen, dass sich der angeblich gestohlene...
... und verbindet sich, den Prozess am Reichshofrat gegen die Stadt nicht weiterzuführen. 1681 wird Heiler auf der Rückreise vom „Schwalbacher Sauerbrunnen...
...-darmstädtische subdelegierte Rat bemüht sich in Mainz vergeblich um die Überstellung Heilers, der Aussagen seiner Partei zufolge in Mainz unter Verletzung der...
.... In seinem Votum ad imperatorem von 1681 11 12 zeigt sich der Reichshofrat bestürzt über das Mainzer Vorgehen. Er habe „solches ohne entsetzung kaum...
Entscheidungen:
... bestimmen, 1681 11 25 (Konz.), 69/01 fol. 1004rv; „Fiat votum ad Caesarem“, 1682 01 09 (Verm.), 69/01 fol. 1025v (in den Akten befindet sich kein solches...
Darin:
... (Zeugenbefragungen), 68/01 fol. 647r–764v; ferner 69/01 fol. 9r–50v; „Indicia, so sich gegen Dieterich Heilern herfür thun“, 52 Punkte, z. B. 4.: „Von Jugendt auff arm...