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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 391
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1618 – 1619, 1629 – 1630
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... Niederlanden in Höhe von 568 080 Gulden . Der Graf trägt vor, der (1583) verstorbene kaiserliche Rat und Obrist Graf Günter XLI. von Schwarzburg-Arnstadt habe...... mit dem damaligen österreichischen Erzherzog, niederländischen Statthalter und jetzigem Kaiser Matthias ausgestellten Urkunde verpflichtet, Graf Günter...... dafür in Frankfurt am Main 568 080 Gulden zu bezahlen, und zwar je ein Drittel zu Michaelis 1579, 1580 und 1581. Zahlungen seien aber weder an Graf Günter...
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Akte 395
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1622 – 1627
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
.... Kraft ist der Ansicht, er habe sein Schuldendrittel bereits bezahlt. Auch der Hohenlohe-Waldenburger Graf Philipp Heinrich gerät in Streit mit seinem......, dem Hochmeister des Deutschen Ordens, zu besetzende Kommission. Der Reichshofrat beauftragt jedoch 1624 05 31 ex officio Graf Georg Friedrich, Bruder...
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Akte 401
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1635 – 1636
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...-Neuenstein-Langenburg . Der Graf trägt vor, drei der vier eingesetzten Vormünder übten die Vormundschaftsrechte über die Kinder seines verstorbenen Bruders...... nicht mehr aus: Graf Wilhelm Ludwig von Nassau-Saarbrücken wegen seiner „bekhandten Beschaffenheit“, sein älterer Bruder Georg Friedrich von Hohenlohe......-Langenburg. Lediglich Wolf von Crailsheim sei noch Vormund. Der Graf bittet um die Obervormundschaft, welche ihm vom Kaiser schon versprochen worden sei. Seine...... Bitte stehe im Einklang mit der hohenlohischen Erbeinigung, der zufolge der jeweils älteste Graf in solchen Fällen Vormundschaftsrechte erhalten solle...
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Akte 405
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1639
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... von Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg . Der zwanzigjährige Graf Joachim Albrecht bittet um die venia aetatis für den Fall, dass sein im 70. Lebensjahr...... stehender Vormund und Onkel Graf Georg Friedrich von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim vor dem Erreichen seiner Volljährigkeit sterben sollte. Für diesen Fall...... einzusetzen, nicht aber seinen nächsten Agnaten, d. h. seinen anderen Onkel Graf Kraft VII. von Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, mit dem die Grafschaft...
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