Aktenserie: Antiqua
Band: 1
Zeitraum: 1658–1666
Entscheidungen:
...Ksl. Mandat gegen die Stadt Rothenburg: Befehl unter Androhung einer Strafe von zwei Mark lötigem Gold, Gf. Hermann entweder die rückständigen Zinsen...
... Nichterscheinens wird auf Bitten Gf. Hermanns weiter ordnungsgemäß vorgegangen, 1659 01 16, (Konz.) fol. 22r–27r. Die Eingabe der Stadt Rothenburg mit einer Frist...
... gegenwärtigen Zeitpunkt noch abgeschlagen. Die Stadt Rothenburg erhält eine weitere Frist von zwei Monaten, um den Nachweis zu erbringen, daß sie dem ksl. Mandat...