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Es wurden zusätzlich auch folgende Synonyme berücksichtigt:
  • 1.

    Akte 508

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  2
    Zeitraum:  1699

    Entscheidungen:
    ...Befehl an die Regierung zu Halberstadt, dafür zu sorgen, dass der Kläger „ohne Weitlhäuffighkeit“ sein Geld bekommt, 1699 10 09 (Konz.), fol. 4r....

  • 2.

    Akte 511

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  2
    Zeitraum:  1705

    Entscheidungen:
    ...; dieser Befehl soll mit Androhung der Exekution wiederholt werden, 1705 06 25 (Verm.), fol. 7v; Dem Fürst von Oettingen soll befohlen werden, dem Beklagten...
    ... einen neuen Termin mit Zweimonatsfrist zu setzen; falls der Beklagte die Zahlung nicht leisten sollte, soll der Fürst den Kläger mit Geld aus dem bei ihm...

  • 3.

    Akte 516

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  2
    Zeitraum:  1705

    Entscheidungen:
    ...Antragsgemäß soll das in der Schuldsache von Künsberg und Konsorten gegen den Beklagten an Markgraf Christian Ernst von Brandenburg-Kulmbach...

  • 4.

    Akte 517

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  2
    Zeitraum:  1706

    Entscheidungen:
    ...Der Stadt Lübeck soll befohlen werden, die Beklagten zur Bezahlung anzuhalten oder zu berichten, falls diese Einwände hätten, 1706 02 01 (Verm.), fol...

  • 5.

    Akte 580

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  2
    Zeitraum:  1706

    Entscheidungen:
    ...Befehl an die Stadt Augsburg, der Supplikantin zu ihrem gerechten Anteil zu verhelfen, 1706 05 31 (Konz.), fol. 46r....

  • 6.

    Akte 581

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  2
    Zeitraum:  1706

    Entscheidungen:
    ...Wenn der Supplikant nachweist, dass er bei dem zuständigen Gericht um die Exekution des Urteils gebeten hat, erfolgt weiterer Bescheid...

 
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