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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 511
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1705
Entscheidungen:
...; dieser Befehl soll mit Androhung der Exekution wiederholt werden, 1705 06 25 (Verm.), fol. 7v; Dem Fürst von Oettingen soll befohlen werden, dem Beklagten...... einen neuen Termin mit Zweimonatsfrist zu setzen; falls der Beklagte die Zahlung nicht leisten sollte, soll der Fürst den Kläger mit Geld aus dem bei ihm...
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