Aktenserie: Antiqua
Band: 3
Zeitraum: 1598 – 1619
Entscheidungen:
... geführt würden, stets säumig und mit Appellationen und agiere auch auf den Kreistagen gegen den Kaiser, obwohl er „mera gratia at ad placitum“ desselben...
... Abgeordneten des Herzogs sollen keine Audienz beim Kaiser bekommen, weil der Herzog die kaiserlichen Befehle immer noch missachte („dermassen Hofraths wissens...
....), 267/01 fol. 216r; Votum ad imperatorem, in Sachen Reichsacht weiterhin gegen den Herzog vorzugehen, es sei denn der Kaiser habe wegen des bevorstehenden...
... jederzeit einem vom Kaiser bestellten Gericht zu stellen, 1608 (Konz.), 267/01 fol. 493r, und Kaution der Städte, 1608 (Konz.), 267/01 fol. 495r –496r; Urteil...
Darin:
... seiner Haftentlassung jederzeit vor einem vom Kaiser bestimmten ordentlichen Gericht verantworten würde, 1603 04 30 (Abschr.), 266/15 fol. 510r –511v...